Was die einzelnen Vorgaben verlangen
Cyber Resilience Act (VO (EU) 2024/2847)
Der CRA gilt gestaffelt. Seit dem 11. September 2026 bestehen die Meldepflichten: aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Sicherheitsvorfälle gehen binnen 24 Stunden als Frühwarnung an ENISA und das nationale CSIRT, binnen 72 Stunden folgt die Meldung, binnen 14 Tagen der Abschlussbericht. Ab dem 11. Dezember 2027 kommen die übrigen Pflichten dazu: CE-Kennzeichnung nach CRA, Konformitätsbewertung, Schwachstellenbehandlung über den gesamten Supportzeitraum und eine technische Dokumentation einschließlich SBOM.
Betrifft: Hersteller vernetzter Produkte – Maschinenbau, Elektrotechnik, Gerätebau, IoT
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Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Die Maschinenverordnung löst zum 20. Januar 2027 die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Maßgeblich ist das Inverkehrbringen: Was vorher auf den Markt kommt, wird mit Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie ausgeliefert, was danach kommt, braucht Konformitätserklärung, technische Dokumentation und Risikobeurteilung nach Verordnung. Neu sind vor allem die Anforderungen an Cybersicherheit, Software und lernende Funktionen.
Betrifft: Sondermaschinen- und Anlagenbau, CE-Beauftragte, Konstruktions- und Dokumentationsleitung
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Künstlersozialabgabe
Wer regelmäßig selbständige Künstler, Texterinnen, Fotografen oder Designerinnen beauftragt, ist abgabepflichtig – unabhängig davon, ob er sich als Kreativbetrieb versteht. Bis zum 31. März jedes Jahres meldet das Unternehmen der Künstlersozialkasse die im Vorjahr gezahlten Entgelte. Der Abgabesatz liegt bei 4,9 % für 2026 und 5,0 % für 2027. Wer die Meldung versäumt, wird nach Branchendurchschnitt geschätzt, und die Betriebsprüfung greift rückwirkend.
Betrifft: Agenturen, Verlage, Veranstalter, E-Commerce-Marken, Vereine und Unternehmen mit eigener Werbung – sowie deren Steuerkanzleien
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A1-Bescheinigung und Entsendemeldung
Wer Mitarbeitende vorübergehend in einen anderen EU-Staat schickt – zur Montage, auf die Messe, auf die Baustelle – braucht vor Arbeitsbeginn eine A1-Bescheinigung und in vielen Ländern eine eigene Vorabmeldung: SIPSI in Frankreich, ZKO-3 in Österreich, Limosa in Belgien. Kontrollen finden vor Ort statt, und die Bußgelder treffen den entsendenden Betrieb.
Betrifft: Handwerk, Montage, Messebau, Anlagenbau
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Gefahrstoffverzeichnis und Betriebsanweisungen
§ 6 GefStoffV verlangt ein Verzeichnis aller im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe, dazu Betriebsanweisungen nach § 14 und eine dokumentierte jährliche Unterweisung. Das gilt ab dem ersten Gefahrstoff – also auch in der Zahnarztpraxis, der Apotheke und der Kfz-Werkstatt, nicht erst in der Chemieanlage.
Betrifft: Praxen, Apotheken, Werkstätten, Handwerk bis 50 Mitarbeitende
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