Primärquelle oder nichts
Zitiert wird der Verordnungs- oder Gesetzestext selbst, dazu die Behörde, die ihn anwendet – EUR-Lex, Gesetze-im-Internet, BSI, DVKA, Künstlersozialkasse, Deutsche Rentenversicherung. Keine Kanzlei-Blogs, keine Fachartikel, keine Zusammenfassungen von Zusammenfassungen. Wo eine Zahl aus einer Umfrage stammt, steht die Umfrage da, mit Erhebungsjahr und Stichprobe.
Eine Zahl, eine Quelle, überall dieselbe
Alle Belege liegen in einer einzigen Registratur. Die Fristenübersicht zitiert pro Thema, die Produktseiten zitieren pro Zahl – aber beide lesen aus derselben Liste. Dieselbe Zahl kann auf zwei Seiten nicht zwei verschiedenen Quellen zugeschrieben werden, weil es die zweite Liste nicht gibt.
Ein toter Beleg bricht den Build
Jede Zahl trägt im Quelltext den Schlüssel ihres Belegs. Ist der Schlüssel unbekannt, wird die Seite nicht erzeugt – sie erscheint nicht ohne Quellenangabe, sondern gar nicht. Das ist absichtlich die unbequemere Variante: eine Zahl ohne Beleg verschwindet so nicht leise in den Fließtext.
Geprüft wird der Wortlaut, nicht die Erreichbarkeit
Dass eine URL noch antwortet, heißt nichts. Zu jedem Beleg ist deshalb die konkrete Formulierung hinterlegt, auf die er sich stützt – „innerhalb von 24 Stunden“, „11. September 2026“, „vier Jahren“. Das Skript holt das Dokument und sucht genau diese Zeichenfolge. Fehlt sie, gilt der Beleg als gerissen, auch wenn die Seite einwandfrei lädt.